Gemeindeversammlung vom 25.11.2025
03.11.2025
Ordentliche Versammlung
Dienstag, 25. November 2025 um 19.30 Uhr im Schulhaus Bieten
Wir laden die stimmberechtigten Frauen und Männer (18-jährige SchweizerInnen und seit drei Monaten in der Gemeinde Eriz angemeldet) zu dieser Versammlung freundlich ein. Traktanden:
- Budget 2026 (Unterlagen)
- Genehmigung Budget; Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
- Kenntnisnahme Finanzplan
- Wahlen
- Ersatzwahl eines Gemeindepräsidenten
- Wiederwahl von zwei Gemeinderatsmitgliedern
- Ersatzwahl eines Mitgliedes der Schulkommission
- Wiederwahl eines Mitglieds der Schulkommission
- Wiederwahl des Rechnungsprüfungsorgans
- Beitragsgesuch Weg-Genossenschaft Honegg-Süd
- Orientierungen Gemeinderat
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Eriz auf.
Gestützt auf Art. 62 der Gemeindeordnung liegt das Protokoll dieser Versammlung ab 1. Dezember 2025 während 14 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage, d.h. bis spätestens am 15. Dezember 2025, kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über allf. Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Mitteilungsblatt mit einem Auszug des Budgets, den Informationen und Anträgen des Gemeinderates, wird allen Haushaltungen zugestellt. Wir laden die stimmberechtigten Frauen und Männer (18-jährig und seit 3 Monaten in der Gemeinde Eriz angemeldet) zu dieser Versammlung freundlich ein.