Die Gemeindeversammlung

Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

Montag, 18. Juni 2012, um 20.00 Uhr im Schulhaus Bieten

Traktanden:

1. Einführung der Basisstufe

2. Verkauf Liegenschaft Schulhaus Bühl

3. Übertragung des Schulhauses Bühl vom Verwaltung- ins Finanzvermögen

4. Gemeinderechnung 2011
a) Bewilligung eines Nachkredites für übrige Abschreibungen
b) Genehmigung der Rechnung 2011 und Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen

5. Abrechnung Lindenweidlistrasse, Forststrasse

6. Orientierungen des Gemeinderates
- Tagesschule
- Mitwirkung Ortsplanung

7. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 1-5 liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeschreiberei Eriz auf.

Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 39 Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Eriz angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundliche eingeladen.

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2012 liegt ab 22. Juni 2012 14 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.

Der Gemeinderat