Abfall-Informationen - Verbrennen
Durch das Verbrennen von bemaltem Holz werden Schwermetalle und andere Schadstoffe freigesetzt, die in den Boden und somit auch in die Pflanzen gelangen.
Verbrennen von Abfall?
Das Gesetz zur Reinhaltung der Luft vom 16.11.1989 und die entsprechenden Ausführungserlasse
verbieten dies. Art. 4 Abs. 1 hält fest:
Natürliche Feld-, Wald- und Gartenabfälle sowie reines Holz und Papier dürfen im
Freien verbrannt werden, wenn dadurch keine schädlichen oder lästigen Immissionen
entstehen.
Neuere Gesetze haben diese Vorschriften z.T. jedoch noch weiter verschärft. Die
kant. Umweltfachstellen haben Merkblätter zum Verbrennen im Freien, die bei der
Gemeindeverwaltung bezogen werden können, herausgegeben.
Siehe auch Merkblatt Unserer Luft zuliebe auf untenstehendem Link