Abfall-Informationen - Verbrennen

Durch das Verbrennen von bemaltem Holz werden Schwermetalle und andere Schadstoffe freigesetzt, die in den Boden und somit auch in die Pflanzen gelangen.

Abfall verbrennen Verbrennen von Abfall?
Das Gesetz zur Reinhaltung der Luft vom 16.11.1989 und die entsprechenden Ausführungserlasse verbieten dies. Art. 4 Abs. 1 hält fest:
Natürliche Feld-, Wald- und Gartenabfälle sowie reines Holz und Papier dürfen im Freien verbrannt werden, wenn dadurch keine schädlichen oder lästigen Immissionen entstehen.
Neuere Gesetze haben diese Vorschriften z.T. jedoch noch weiter verschärft. Die kant. Umweltfachstellen haben Merkblätter zum Verbrennen im Freien, die bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden können, herausgegeben.

Siehe auch Merkblatt Unserer Luft zuliebe auf untenstehendem Link